Allgemeine Informationen

Unsere Abwesenheiten

Kongress 29.01.2024 bis einschließlich 01.02.2024

 

 

Aktuelle Hinweise

Derzeit keine aktuellen Hinweise!

Absetzbarkeit der Arztspesen

Um eine Rechnung von der Steuer laut Art. 15 absetzen zu können, ist seit 01.01.2020 die Zahlung nur mehr mitBancomat- oder Kreditkarte (nachvollziehbare Herkunft) möglich!  

Kostenrückerstattung durch die Autonome Provinz

Mit Beschluss 450/2014 hat die Landesregierung Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten fachärztlichen Betreuung erlassen. Die Regelung sieht vor, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Bürgerinnen und Bürgern für jene Leistungsbereiche, in denen die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten die 60 Tage überschreiten, eine Vergütung in der Höhe von 50 € garantiert.  
​Für die Vergütung braucht es eine ärztliche Verschreibung des Hausarztes. Die Verschreibung muss ein Datum aufweisen, welches vor dem Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung bzw. der Honorarnote liegt. 
Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Liste der unterversorgten Bereiche, bei denen eine Rückerstattung von jeweils 50 € für jede private Visite gewährt wird.  
Auch für operative Eingriffe kann zusammen mit der EEVE-Erklärung und der ärztlichen Verschreibung des Hausarztes um Rückerstattung angesucht werden.  
Nähere Informationen finden Sie, wenn Sie auf den untenstehenden Link klicken: home.sabes.it

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